Seit dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR. Sie zwingt zahlreiche kleine und mittlere Online-Händler dazu, Lieferungen ins EU-Ausland einzustellen oder erheblich einzuschränken.
Wer künftig Waren in ein anderes EU-Land versenden will, muss sich registrieren, Verpackungsmengen melden, Entsorgungsgebühren entrichten und in der Regel einen lokalen Bevollmächtigten benennen. Wer in alle 27 Mitgliedstaaten liefert, benötigt entsprechend 27 Lizenzen und 27 Ansprechpartner – eine Bagatellgrenze gibt es nicht, die Pflichten greifen bereits ab dem ersten Paket. Die Kosten für solche Dienstleister können je nach Land bis zu 1.000 Euro betragen. Alexander Smuk, Berufsgruppensprecher für Versand- und Internethandel der Wirtschaftskammer Österreich, nennt das Kosten-Nutzen-Verhältnis „katastrophal“. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 200.000 Euro.
Hinzu kommen neue Dokumentationspflichten: Händler, die zugekaufte Kartons mit eigenem Logo bedrucken lassen, gelten nach der PPWR als Erzeuger und müssen die technische Konformität der Verpackung nachweisen, ohne dabei direkten Einfluss auf die Produktion gehabt zu haben. Für den Mittelstand bedeutet das: Wer grenzüberschreitend im EU-Binnenmarkt aktiv bleiben will, steht vor erheblichem bürokratischem und finanziellem Mehraufwand, der für kleinere Betriebe oft nicht darstellbar ist.
