Die Bundesregierung hat ein umfassendes Reformpaket beschlossen, das kleine und mittlere Unternehmen (KMU) an entscheidenden Stellen entlasten soll. Neben weitreichenden Erleichterungen beim Bürokratieabbau und beim Datenschutz sieht der Beschluss auch deutliche Flexibilisierungen im Arbeitsrecht vor.
Hintergrund der 34 Beschlüsse des Koalitionsausschusses ist der anhaltende Reformdruck auf die deutsche Wirtschaft. Für mittelständische Betriebe besonders relevant ist die geplante Einschränkung der EU-Lieferkettenrichtlinie. Ihre Umsetzung wird im Herbst 2026 zunächst auf Großunternehmen begrenzt, wodurch die Prüfpflichten für mittelbare Zulieferer aus dem KMU-Bereich auf ein Minimum sinken. Zudem soll ein neues Berichtsentlastungsgesetz durch eine Beweislastumkehr zugunsten der Betriebe zahlreiche Dokumentationspflichten abbauen. Eine Ausweitung der Genehmigungsfiktion sorgt dafür, dass behördliche Anträge künftig nach vier Monaten automatisch als genehmigt gelten. Im Arbeitsrecht wird die sachgrundlose Befristung für Neueinstellungen bis Ende 2030 auf 48 Monate verlängert. Flankiert wird dies durch die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung sowie die Rückkehr zur Attestpflicht ab dem ersten Tag. Beim Datenschutz setzt sich die Regierung für eine DSGVO-Ausnahme von KMU bei risikoarmen Datenverarbeitungen ein. Wie Markt und Mittelstand berichtet, wird zudem der Pauschalsteuersatz für Mini-Jobs von zwei auf fünf Prozent angehoben.
