In der Corona-Krise sind zahlreiche Firmen in Schieflage geraten. Ein neues Sanierungsrecht soll nun gegen die drohende Pleitewelle helfen. So wurde der Zeitraum, in dem eine Insolvenzantragspflicht gestellt werden kann auf sechs Wochen erweitert. Zudem können Unternehmen unter bestimmten Bedingungen nun ein Restrukturierungsprogramm einleiten.
Auf der Wirtschaft in Deutschland lastet weiterhin der Druck der Corona-Pandemie. Die Gastronomie sowie der Tourismus- und Handelssektor sind seit Monaten heruntergefahren: Hotelzimmer und Restaurant-Küchen sind leer, der Einzelhandel darf nur unter hohen Auflagen öffnen. Die Umsatzeinbrüche lasten nachhaltig auf den Betrieben, vielen Unternehmen droht die Insolvenz. Vor allem Mittelständler, die aufgrund ihrer Unternehmensgröße weniger finanzielle Ressourcen haben als große Konzerne, sind vergleichsweise stark von Insolvenzen bedroht. Die seit geraumer Zeit befürchtete Pleite-Welle bleibt derzeit nur aus, weil viele Betriebe von ihren finanziellen Rücklagen zehren konnten, der Staat sich mit Hilfskrediten an Schadensbegrenzung versucht und die Antragspflicht zur Insolvenzmeldung zeitlich immer weiter ausdehnt. Die zum Jahresanfang erlassenen Reform des Sanierungs- und Insolvenzrechts soll angeschlagenen Unternehmen noch mehr Spielraum geben.