Zeitwertkonten sind staatlich geförderte Instrumente zur langfristigen Arbeitszeit-Flexibilisierung. Sie ergänzen sinnvoll und attraktiv bestehende Vergütungsmodelle und schaffen durch Finanzierung des vorzeitigen Ruhestandes die Verbindung zur betrieblichen Altersversorgung.
Von Thorsten Kircheis
Mit dem Wandel zur „Arbeit 4.0“ steigen die Anforderungen an die zeitliche Flexibilität der Unternehmen und ihrer Mitarbeiter. Zeitwertkonten sind seit 1998 unter dem Begriff „Wertguthaben“ im SGB IV beziehungsweise durch das „Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen“ geregelt („Flexi I-Gesetz“; reformiert im Flexi-II-Gesetz 2008). Sie sind ein hervorragendes Instrument, einen Interessenausgleich zwischen den Arbeitszeitwünschen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu schaffen.