Bei der Absicherung fürs Alter setzen Unternehmen verstärkt auf betriebliche Lösungen. Das hat Vorteile: Mit einer bezuschussten Altersvorsorge stärken KMU die Mitarbeiterbindung und können mehr Fachkräfte für sich gewinnen. Doch gibt es auch Verbesserungsbedarf. Der Gesetzgeber muss die verschiedenen Rentenmodelle transparenter machen und die Attraktivität des Angebots erhöhen.
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist nicht nur bei Arbeitnehmern beliebt, sondern wird vermehrt von Mittelständern genutzt, um die Attraktivität des Unternehmens zu steigern. Die bAV gibt Arbeitnehmern die Möglichkeit, einen Teil ihres Lohns zugunsten einer Altersvorsorge umzuwandeln. Die Beiträge zur Rente übernimmt der Chef für seine Arbeitnehmer entweder allein, darüber hinaus gibt es Mischvarianten, die eine Bezuschussung vorsehen. Da immer mehr Menschen bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitgeber Wert auf solche Leistungen legen, setzt sich das Konzept bei immer mehr KMU durch. Vor allem in mittelgroßen Betrieben ist die Vorsorgeleistung beliebt. Bei Mitarbeitern unterhalb des Managements ist 2019 der Anteil derjenigen, die eine Betriebsrente abgeschlossen haben, im Vergleich zu den vergangenen vier Jahren angestiegen. Neben Weiterbildungsmaßnahmen und flexiblen Arbeitszeitmodellen gehört die bAV für Arbeitgeber daher mittlerweile zum wichtigsten Instrument der Mitarbeiterbindung.
Verbesserungspotenzial bei kleineren Betrieben
Bei der angebotenen Altersabsicherung spielt die Größe des Unternehmens eine maßgebliche Rolle. Je größer der Betrieb ist, desto mehr rückt das Thema bAV in den Mittelpunkt: In größeren mittelständischen Unternehmen mit 250 bis 500 Mitarbeitern versichert sich mittlerweile jeder zweite Beschäftigte über den Betrieb für das Alter. Kleinere Betriebe bieten weniger Altersvorsorge an und sollten hier nachbessern, um im Wettbewerb um Fachkräfte mit der „größeren“ Konkurrenz mithalten zu können.
Bei den verschiedenen Modellen setzt sich in mittelständischen Betrieben meist eine Vorsorgevariante mit gemischter Finanzierung durch. Darunter fallen Pläne, die sowohl von Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite finanziert werden. Darüber hinaus gibt es Möglichkeiten, die Betriebsrente komplett durch den Arbeitgeber finanzieren zu lassen. Auch dieses Modell erfreut sich in den vergangenen Jahren wachsender Beliebtheit. Rein arbeitnehmerfinanzierte Modelle stagnieren dagegen seit geraumer Zeit.
Gesetzgeber muss betriebliche Altersvorsorge attraktiver machen
Für Mittelständler ist es wichtig, sich schon frühzeitig mit der betrieblichen Altersvorsorge auseinanderzusetzen. Denn zum einen werden Zusatzleistungen wie die bAV im Wettbewerb um Fachkräfte weiter zunehmen, zum anderen will der Gesetzgeber betriebliche Vorsorgemodelle ohnehin weiter stärken. Grund dafür ist der immer weiter voranschreitende demographische Wandel. In einer zunehmend älter werdenden Gesellschaft kommen immer weniger Erwerbstätige auf einen Rentenempfänger. In der Folge müssten daher Renten gekürzt, Beiträge erhöht oder das Renteneintrittsalter erhöht werden.
Um dem entgegenzuwirken, wurde 2017 das Gesetz zur Stärkung der Betriebsrente erlassen. Die neue Regelung sollte den Mittelstand dazu bewegen, sich der bAV noch weiter zu öffnen. Doch der erhoffte große Wurf blieb bislang aus. Das könnte sich aber bald ändern. Denn der Gesetzgeber hat sich vorgenommen, verstärkt kapitalgedeckte Altersvorsorge zu betreiben, um so die drohende Lücke im gesetzlichen Rentensystem zu schließen. KMU werden sich der bAV daher zukünftig noch schwerer entziehen können. Doch liegt der Spielball nicht nur bei den Unternehmen. Auch die Regierung ist gefragt, mit attraktiveren Sozialpartnermodellen dem Mittelstand entgegenzukommen. Gleichzeitig muss die bAV transparenter werden: Unternehmen klagen über zu viele Modellvarianten, Bürokratie und unübersichtliche Sozialpartnermodelle.
Belegschaft in Unternehmen wird zunehmend älter
Arbeitgeber sollten die betriebliche Altersvorsorge auch deshalb im Blick behalten, weil die eigene Belegschaft immer älter und zukünftig auch immer länger arbeiten wird. Das ist für Mittelständler insofern von Vorteil, da sie weniger Ressourcen in die Rekrutierung junger Fachkräfte stecken müssen. Daher lohnt sich dann besonders ein bAV-Modell, das mit geeigneten Maßnahmen gezielt die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Belegschaft stärkt.
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