Seit dem 1. Januar gilt in Deutschland das sogenannte Lieferkettengesetz. Als Zulieferer größerer Firmen sind davon auch viele Mittelständler betroffen. Das stellt vor allem kleinere Unternehmen vor ungeahnte Herausforderungen.
Zum Jahreswechsel ist in Deutschland das sogenannte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG oder einfach Lieferkettengesetz, in Kraft getreten. Es verpflichtet Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten dazu, die Einhaltung von Menschenrechten und Arbeitsstandards bei ihren direkten Zulieferern zu überprüfen. Bei nicht geahndeten Verstößen drohen Bußgelder in Millionenhöhe – vom Reputationsschaden in der Öffentlichkeit ganz zu schweigen.