Europa hat Anlegerrechte gestärkt und will Mehrheitsaktionäre sowie ihre Transaktionen für jedermann nachvollziehbar machen. Dennoch gibt es Abweichungen bei Adhoc-Mitteilungen zu deren Unternehmensanteilen. Dieser Blogbeitrag beleuchtet die Problematik der Diskrepanzen bei Ad-hoc-Meldungen und zeigt, wie Share-IDs nach SRD II als Lösung dienen können. Er verbindet die Analyse von Götz Dickert mit den technischen und rechtlichen Aspekten der Thematik und bietet einen umfassenden Überblick für interessierte Leser.
Ein Gastbeitrag von Götz Dickert (CAPTRACE GmbH)
In den letzten Jahren hat die Umsetzung der Shareholder Rights Directive II (SRD II) die Transparenz und Compliance im europäischen Kapitalmarkt erheblich gestärkt und auf ein neues Niveau gehoben. Besonders im Fokus steht dabei die Identifikation von Aktionären und die Einhaltung von Meldepflichten, etwa gemäß § 33 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Es gibt jedoch eine Entwicklung, die Anlegern und dem Gesetzgeber Sorge bereiten sollte: Bei Aktionärsidentifikationen nach SRD II wurden in den vergangenen zwölf Monaten bei 15 Prozent der untersuchten börsennotierten Emittenten (Prime-/General Standard) signifikante Abweichungen zwischen den gemeldeten und tatsächlichen Besitzanteilen von Anlegern festgestellt. Diese Diskrepanzen betreffen insbesondere die gesetzlich vorgeschriebenen Adhoc-Meldungen bei Über- oder Unterschreitung von Meldepflichtschwellen. Mit zunehmender Häufigkeit solcher Investorenabfragen wird klar: Es handelt sich hierbei nicht um Einzelfälle, sondern um ein systemisches Problem, das Aufmerksamkeit erfordert.