Home Finanzierung Corona-Hilfen für KMU: Klappt es beim dritten Anlauf?

Corona-Hilfen für KMU: Klappt es beim dritten Anlauf?

von Holger Clemens Hinz

Viele kleine und mittlere Unternehmen stehen kurz vor der Insolvenz. Die Bundesregierung verspricht nun weitere Corona-Maßnahmen: Mit der Überbrückungshilfe III soll es endlich schnelle und unkomplizierte Unterstützung für den Mittelstand geben. Trotz neuer Ankündigungen sollten KMU aber Ausschau nach Finanzierungsalternativen halten. Mit Anleihen können sich Mittelständler Liquidität schnell sichern.

Die Wirtschaft befindet sich weiter im Tiefschlaf. Die Innenstädte sind leergefegt und ein Ende der Corona-Krise scheint noch immer nicht in Sicht. In mittelständischen Unternehmen wird die Lage daher immer verzweifelter. Das liegt vor allem daran, dass die derzeitigen Corona-Hilfen der Bundesregierung keine ausreichende finanzielle Unterstützung bieten. Noch immer sind die Fördermittel mit viel Bürokratie verbunden und an hohe Auflagen geknüpft. Die von Bund und Ländern versprochenen Zusatzhilfen kommen daher viel zu spät an. So sind die Hilfen für November immer noch nicht komplett ausgezahlt worden. Gelder für Dezember konnten erst Ende Dezember beantragt werden.

KMU sind unzufrieden mit Corona-Hilfen

Viele Mittelständler klagen daher nun zurecht, dass die derzeitigen Corona-Hilfen überhaupt nicht ausreichen. Laut dem Mittelstandsverbund sind rund 47 Prozent der mittelständischen Unternehmen mit den versprochenen Hilfen unzufrieden. Einzig 2,9 Prozent der Betriebe finden, dass die Unterstützung reicht. Immer mehr KMU müssen ihr Eigenkapital verbrauchen, um über die Runden zu kommen. Viele Betriebe zeichnen daher ein düsteres Bild für das laufende Jahr: Knapp 43 Prozent der mittelständischen Unternehmen rechnen weiterhin mit rückläufigen Umsätzen. Unlängst warnen KMU und Verbände daher vor einer bald einsetzenden Pleitewelle.

Der Super-GAU kann bislang nur deshalb erfolgreich abgewendet werden, weil die Insolvenzantragspflicht immer wieder ausgesetzt wird. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass sich in naher Zukunft daran nichts ändern wird. Denn eigentlich soll die Antragspflicht ab 31. Januar wieder gelten. Da dann aber die Insolvenzwelle hereinbricht, hat der Bundesrat die Bundesregierung einstimmig aufgefordert, die Insolvenzantragspflicht weiter auszusetzen.

Neue Überbrückungshilfe soll Bürokratie abbauen

Dabei könnte Schlimmeres verhindert werden, wenn die Bundesregierung endlich ihrem Versprechen nachkommt und Unternehmen wirksam unter die Arme greift. Dass endlich gehandelt werden muss, erkennen nun auch das Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium. „Überbrückungshilfe III“ heißt das neue Kerninstrument, mit dem die beiden Ministerien angeschlagene Unternehmen wieder auf die Beine holen wollen. Das neue Versprechen: Betriebe, die im Lockdown sind, sollen statt wie bisher 500.000 Euro im Monat bis zu 1,5 Millionen Euro erhalten. Zudem gilt ein erweiterter Förderzeitraum: Statt von Januar bis Juni soll die Überbrückungshilfe auch rückwirkend für November und Dezember gelten. So soll der Einzelhandel doch noch eine „Entschädigung“ für das verpasste Weihnachtsgeschäft erhalten.

Auch bürokratische Hürden will die neue Überbrückungshilfe abbauen: So soll es endlich klarere Regelungen geben, welche Unternehmen förderberechtigt sind. Betriebe sollen für jeden Monat Finanzhilfe bekommen, in dem ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent nachgewiesen wird. Bislang mussten Unternehmen nachweisen, dass sie über mehrere Monate Umsatzeinbußen hinnehmen mussten.

Alternativen der Mittelstandsfinanzierung

Zwar klingt die neue Überbrückungshilfe vielversprechend, doch bleibt nach den vielen halberfüllten Versprechungen ein schaler Beigeschmack. Um sich genügend Liquidität zu sichern, sollten KMU daher auf einen Finanzierungsmix setzen. Anleihen sind eine beliebte Alternative für die Mittelstandsfinanzierung. Entgegen der schleppenden Überbrückungshilfen hat es die Bundesregierung geschafft, im vergangenen Jahr beim Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) nachzubessern und die Garantien für festverzinsliche Wertpapiere auszuweiten. So gelten Garantien mittlerweile nicht nur für „Schwergewichte“, sondern auch für Anleihen mit Volumen ab fünf Millionen Euro. Damit stärkt die Bundesregierung Instrumente zur Mittelstandsfinanzierung und schafft lohnenswerte Alternativen zum Bankkredit. Da die Emission der Anleihen nach einem standardisierten Verfahren abläuft, dürften KMU so deutlich schneller und einfacher an wichtige Hilfsgelder kommen.

 

Über den Kapitalmarktblog:

Hier schreiben die Kapitalmarktexperten der Quirin Privatbank über die deutsche Wirtschaft und alles, was den heimischen Mittelstand bewegt. Das erfahrene Team der Quirin Privatbank hat die Entwicklungen rund um die Mittelstandsfinanzierung immer im Blick und zeigt auf, welche alternativen Finanzierungsformen für KMU interessant sind.

You may also like

Hinterlassen Sie einen Kommentar