Die neue EU-Regelung CSRD soll das Greenwashing großer Konzerne beenden. Das würde dem Mittelstand zugutekommen.
Die Richtlinie CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) gilt für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, die zeitgleich mindestens 50 Millionen Euro Umsatz erwirtschaften oder eine Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro aufweisen. Auch wenn viele Mittelständler zunächst nur den zusätzlichen bürokratischen Aufwand sehen würden, sollen sie im Endeffekt von der besseren Vergleichbarkeit was Nachhaltigkeitsmaßnahmen betrifft, profitieren. Dass das neue EU-Gesetz am Ende positive Auswirkungen auf kleinere Unternehmen hat, davon ist Prof. Ursula Binder von der TH Köln überzeugt. Sie bemängelt in der DVZ jedoch fehlende Unterstützung für Unternehmen bei der Umsetzung.