Pensionszusagen waren in den 70er, 80er und 90er Jahren ein probates Mittel, um die Altersversorgung für Geschäftsführer aufzubauen, die keine gesetzliche Rente erhalten. Zudem waren sie begleitet von hohen steuerlichen Vorteilen und damit einhergehend einer Stärkung des Eigenkapitals im Unternehmen. Doch die damals positiven Rahmenbedingungen haben sich seit Jahren deutlich verschlechtert, so dass sich heute die Einrichtung einer Pensionszusage mit wenigen Ausnahmen verbietet. Dies ist im Wesentlichen bedingt durch den ständig sinkenden Zins und die zunehmend längere Lebenserwartung der Menschen.
Von Thorsten Kircheis
Durch diese veränderten Bedingungen stehen nunmehr in den Handelsbilanzen deutscher Unternehmen mehr als 700 Milliarden Euro Pensionsverpflichtungen – mit steigender Tendenz. Über ein Drittel, meist die Hälfte an Finanzmitteln gegenüber den gebildeten Pensionsrückstellungen auf der Passivseite der Bilanz fehlen. Pensionszusagen werden daher heute zunehmend kritisch gesehen.
Gründe hierfür sind:
- Rückdeckungsversicherungen erbringen nicht die prognostizierte Leistung, so dass Pensionszusagen unterfinanziert sind. Die Schere zwischen Nettoverzinsung der Versicherer (aktuell 1 bis 2 Prozent) und den Pensionsrückstellungen (6 Prozent in der Steuerbilanz) wird jeden Monat größer. Nicht tätig werden, bedeutet monatlichen Verlust hinzunehmen.
- Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) hat eine sprunghafte Erhöhung der Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz ohne Effekt in der Steuerbilanz bewirkt. In der Folge sank der Rechnungszins zum Dezember 2015 auf 3,89 Prozent und die Rückstellungen stiegen um 40 bis 60 Prozent an. Zum kurzzeitigen „Verschnaufen“ wurde im März 2016 ein Gesetz durch den Bundestag gebracht, nach dem der Durchschnittszeitraum zur Berechnung des Rechnungszinses von bisher sieben auf zehn Jahre erhöht wurde. Mittelfristig sorgt dies für einen höheren Zinssatz, bringt jedoch langfristig keine Entlastung. Damit zwingt man Unternehmen, nun doppelt auszuweisen: nach neuer und alter Ordnung. Der sich daraus ergebende Differenzbetrag unterliegt einer Ausschüttungssperre und muss als Rücklage im Unternehmen verbleiben. Damit bleibt das Eigenkapital weiterhin niedrig, es sind künftige Ausschüttungen an die Gesellschafter-Geschäftsführer oft blockiert, und das Risiko einer handelsbilanziellen Überschuldung bedroht die deutschen Unternehmen. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen in 2020 erfolgt mittlerweile mit einem Zins von rund 2,33 Prozent. Seriöse Vorausberechnungen ergeben für 2027 nur noch 1,01 Prozent, was eine weitere, deutliche Erhöhung der Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz bewirken wird.
- Banken und Kaufinteressenten bewerten Firmen mit Pensionsrückstellungen negativ (Rating/ Bonitätsprüfung). Daraus resultieren in der Regel schlechtere Finanzierungskonditionen und unrealistische Verkaufschancen für einen Firmenverkauf.
- Unternehmen müssen ihre Bilanz im elektronischen Bundesanzeiger offenlegen. Jeder Kunde/ Lieferant sieht die Höhe der Rückstellungen auf der Passiv- und Fehlbeträge auf der Aktivseite. Mit Unternehmen, die hohe Verbindlichkeiten haben, macht heute keiner gerne mehr Geschäfte.
- Das so genannte „Langlebigkeitsrisiko“, also die stete Erhöhung des statistischen Lebensalters, bewirkt, dass Pensionszusagen durch die GmbH nicht ausfinanziert sind. Versicherer bieten einen „Nachschuss“ an, der aber das grundsätzliche Problem nicht löst. Oder sie schlagen eine versicherungsförmige Auslagerung vor. Dies kostet in diesem Fall circa 280 Prozent der Pensionsrückstellung der Steuerbilanz. Für die Kalkulation verwenden sie die DAV-Sterbetafeln 2004 R und eigene modifizierte Tafeln, die eine Ausfinanzierung von mehr als 105 Lebensjahren vorsehen. Damit sind die Risiken der Versicherer zwar voll abgedeckt, es sprengt jedoch die Leistungsfähigkeit fast jeden Unternehmens.
- Bilanzsprungrisiken bei Invalidität oder bei Tod führen zu außerordentlichem Ertrag und können durch erhebliche Steuerzahlungen die Existenz des Unternehmens gefährden.
- Pensionsverpflichtungen erschweren oder verhindern in den meisten Fällen den Verkauf der Gesellschaft bzw. die Aufnahme neuer Gesellschafter. Falls es eine Familiennachfolge gibt, kommt es immer wieder zu Generationskonflikten („Warum soll ich die nicht ausfinanzierte Zusage meines Seniors schultern?“).
- Gesellschafter-Geschäftsführer wollen ihre Versorgungen unabhängig vom wirtschaftlichen Schicksal der GmbH gestalten – dies gilt besonders im Fall der Übertragung oder des Verkaufs der GmbH. Dies geht nur über eine Auslagerung der Pensionsverpflichtungen, verbunden mit einer Entkopplung der Altersrente vom wirtschaftlichen Schicksal der GmbH.
- Die meisten Versorgungsvermögen sind trotz Verpfändungsvereinbarungen nicht insolvenzfest. Dies resultiert aus einer seit 2005 massiv veränderten Rechtsprechung zugunsten der Insolvenzverwalter. In der Praxis sind 98,5 Prozent der Pensionsvermögen infolge „insolvenzschädlicher Widerrufsvorbehalte“, wegen fehlerhaft gestalteter Verpfändungsvereinbarungen, fehlender Gesellschafterbeschlüsse oder durch sonstige Fehler gefährdet. Durch eine Auslagerung werden diese Vermögen sicher aus dem Betriebsvermögen herausgelöst und auf externe Versorgungsträger insolvenzfest in ein Sondervermögen übertragen.
Viele Unternehmen suchen nach einer Lösung, um die bestehenden Pensionszusagen kostengünstig (idealerweise liquiditäts- und steuerneutral) aus dem Unternehmen auszugliedern und die Pensionsrückstellungen ergebnisneutral aufzulösen, ohne ihre Pension zu gefährden.
Lösungsmöglichkeiten sind:
Grundsätzlich können wir aufgrund unserer Markterfahrung aus über 1.200 Auslagerungen alle Wege beraten. Diese sind:
Die gebräuchlichste und praxiserprobte Lösung ist unser Past-/ Future-Service. Er wurde eigens für die Zielgruppe der KMU und hier insbesondere der beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer (bGGF) von GmbH‘s, der Vorstände von Aktiengesellschaften aber auch für leitende Mitarbeiter entwickelt.
Folgende Ziele werden erreicht:
- Die bereits erdienten Anwartschaften der bestehenden Pensionszusage (Past-Service) werden auf einen externen Versorgungsträger ausgelagert (Kapitalbedarf circa in Höhe der Pensionsrückstellungen gemäß Handelsbilanz).
- Es entsteht ein positiver steuerlicher Effekt.
- Bei der Übertragung unmittelbarer Versorgungszusagen übernimmt der externe Versorgungsträger im vereinbarten Umfang gegen Zuwendung von Mitteln die Erfüllung der Pensionsverpflichtungen.
- Damit erhält der Gesellschafter-Geschäftsführer bei der Auslagerung auf einen oder mehrere externe Versorgungsträger weitere Schuldner. Die Altersversorgung des Gesellschafter- Geschäftsführers wird vom wirtschaftlichen Schicksal der GmbH entkoppelt.
- Die noch zu erdienenden Anwartschaften (so genannter Future-Service) können wertgleich in eine arbeitgeberfinanzierte Versorgung umgewandelt werden (genannt „Beitragsorientierte Zusage“). Die adäquaten Pensionsansprüche werden über kongruente Versorgungslösungen außerhalb der Bilanz realisiert. Alternativ kann zudem ein bGGF mit BMF-Schreiben vom 14. August 2012 unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen auf den Future- Service verzichten, ohne dass fiktiver Lohn zufließt oder eine verdeckte Gewinnausschüttung erfolgt. Damit kann eine Entlastung des Unternehmens erreicht werden.
- Es erfolgt ein handelsrechtlicher Entfall der Pensionszusage und eine Auslagerung auf externe Versorgungs-/Leistungsträger, die auch bei Insolvenz der GmbH für den Gesellschafter- Geschäftsführer als Schuldner zur Verfügung stehen.
- Bei Tod des letzten Versorgungsberechtigten fließen zudem nicht verbrauchte Vermögen vom Versorgungsträger zurück und werden nicht – wie bei einer versicherungsförmigen Lösung – einbehalten.
Ihnen steht für Ihr Unternehmen ein Lösungskonzept bereit, wie Sie die Belastung in der Bilanz wieder loswerden können, ohne dass die Altersvorsorge des Gesellschafter-Geschäftsführers beeinträchtigt wird.
Wie wirkt sich das Ganze für Sie aus:
- Die GmbH oder Gesellschaftsanteile werden damit wieder verkaufbar.
- Unternehmensnachfolgen sind nicht mit Risiken aus der Pensionszusage belastet.
- Bilanzsprungrisiken bei Tod und Invalidität werden vermieden.
- Es verbessert sich in der Regel die Eigenkapital-Quote. Damit bekommt das Unternehmen bei der Bank ein besseres Rating. Es reduziert sich die Zinsbelastung für den Kontokorrent- und Investitionskredit beträchtlich.
- Das Unternehmen wird von der bilanziellen Last befreit. Die Auflösung der Pensionsrückstellung und der zugehörigen Aktivwerte bedingt eine Bilanzverkürzung.
- Erträge aus der bestehenden Rückdeckungsversicherung werden mit Übertrag derselben steuerfrei. Mehraufwand oberhalb der Pensionsrückstellung nach § 6a EStG werden umgemünzt zu Betriebsausgaben. Zinserträge in den Versorgungsträgern sind quasi steuerfrei.
- Es erfolgt eine Insolvenzsicherung der Pensionsvermögen.
Thorsten Kircheis, Vorstand der diz AG | Autor
Thorsten Kircheis ist Firmengründer und Gesellschafter der Unternehmensgruppe. Er ist Vorstand der diz AG – Deutsches Institut für Zeitwertkonten und Pensionslösungen Aktiengesellschaft in Berlin und Geschäftsführer von zwei weiteren Gesellschaften der Gruppe. Die diz-Gruppe feiert 2021 ihr 30-jähriges Jubiläum. Seit 1992 hat er unternehmerische Erfahrung auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung, seit 2005 mit der Einführung und Betreuung von Zeitwertkonten und seit 2008 mit der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen. Er ist Autor zahlreicher Fachartikel zu den genannten Bereichen und gefragter Redner bei Steuerberatern, Kammern, Wirtschaftsverbänden im ganzen Bundesgebiet sowie gefragter Interviewpartner bei namhaften Tageszeitungen und Fachjournalen. Er betreut mit seinem Team bundesweit Kunden, Kapitalgesellschaften, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte.