Ob Squeeze-out, Umwandlung, Delisting oder einer Übernahme einer Aktiengesellschaft: Die bestehenden Aktionäre erhalten eine gesetzlich geregelte Ausgleichszahlung. Zur Berechnung dient die letzten Börsenkurse der Aktie. Aber ist das sinnvoll? Ein Gastbeitrag von Ulrich Reers.
Im Zusammenhang mit Strukturmaßnahmen bei der Aktiengesellschaft sieht das Gesetz häufig angemessene Kompensations- bzw. Abfindungsleistungen an Aktionäre vor: Bei einem Squeeze-out, bei Umwandlungsvorgängen oder beim Abschluss von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen. Seit längerem wird diskutiert, welche Bedeutung der Börsenkurs für die Ermittlung der Angemessenheit dieser Kompensationsleistungen haben sollte. Neue Regelungen im Aktiengesetz, die im Dezember 2023 in Kraft getreten sind, sowie eine Entscheidung des BGH vom 21. Februar 2023 haben dieser Diskussion neue Impulse gegeben.