Die Bundesregierung hat ein Eckpunktepapier für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz vorgelegt. In diesem wird beschrieben, wie durch verschiedene steuerrechtliche, kapitalmarkt- und gesellschaftsrechtliche Maßnahmen die Finanzierung von Zukunftsinvestitionen verbessert werden soll. Start-ups, Wachstumsunternehmen und KMU soll der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert werden. Auch wenn der Vorstoß der Bundesregierung an vielen Stellen noch sehr unscharf ist, so begrüßen ihn Interessenverbände der mittelständischen Wirtschaft dennoch.
Hohe bürokratische Hürden, Kosten sowie unzureichende politische Weichenstellungen haben in der Vergangenheit vielen KMU den Weg an den Kapitalmarkt verbaut. Dabei ist dieser eine wichtige Möglichkeit für kleine und mittelständische Unternehmen, sich zu finanzieren. Erklärtes Ziel des geplanten sogenannten „Zukunftsfinanzierungsgesetzes“ der Bundesregierung ist es nun, KMU und Start-ups die Tür zum Kapitalmarkt zu öffnen.