Erhalten Mitarbeiter Anteile am Unternehmen ihres Arbeitsgebers, hat das für beide Seiten Vorteile. Diese Vorteile wurden bislang jedoch durch den geltenden Gesetzesrahmen geschmälert. Mit dem neuen Zukunftsfinanzierungsgesetz soll sich das endlich ändern. Mitarbeiterbeteiligungen werden dadurch so attraktiv wie noch nie.
Machen wir uns nichts vor: Niemand arbeitet so motiviert und engagiert für ein Unternehmen wie der Unternehmer oder die Unternehmerin selbst. Das gilt für große Firmen ebenso wie für KMU. Angestellte sind in dieser Hinsicht gewissermaßen benachteiligt, da zusätzliches Engagement in der Regel nicht automatisch zu mehr Einkommen führt. Mitarbeiterbeteiligungen sollen das ändern. Allerdings beinhalteten die gesetzlichen Regelungen dazu bislang einige gravierende Nachteile. Diese werden durch das geplante Zukunftsfinanzierungsgesetz jedoch weitgehend ausgemerzt. Der Reihe nach.