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Forschungszulage soll für Innovationen im Mittelstand sorgen

von Lieselotte Hasselhoff

Ab dem 1. Januar 2026 profitieren deutsche Unternehmen, insbesondere der Mittelstand, von einer deutlich ausgeweiteten Forschungszulage.

Mit der Reform erhöht die Bundesregierung die maximale Bemessungsgrundlage für förderfähige Forschungs- und Entwicklungsausgaben von bisher zehn auf zwölf Millionen Euro pro Jahr. Dadurch können Unternehmen künftig Steuergutschriften von bis zu 4,2 Millionen Euro jährlich erhalten. Ziel der Maßnahme ist es, Innovationen zu fördern, die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken und die Liquidität forschender Unternehmen zu verbessern. Die Förderung gilt bundesweit und richtet sich an steuerpflichtige Unternehmen aller Branchen, die eigene oder beauftragte Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchführen. Zusätzlich sorgen vereinfachte Regelungen, eine Gemeinkostenpauschale sowie verbesserte Bedingungen für Auftragsforschung für einen spürbaren Bürokratieabbau und einen milliardenschweren Innovationsschub für den Mittelstand.

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