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StaRUG 2025: Ein Update zur präventiven Restrukturierung in Deutschland

von Lieselotte Hasselhoff
Restrukturierung nach StaRUG: Vorrang vor Insolvenzverfahren

Mit der Einführung am 1. Januar 2021 hat das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) die deutsche Restrukturierungslandschaft verändert. Heute wird das StaRUG akzeptiert, aber nicht ohne Kritik und Reformforderungen. Welche Änderungen derzeit diskutiert werden.

Ein Gastbeitrag von Dr. Fabian Meißner, LL.M.

Im Jahr 2025 veröffentlichte das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) den Entwurf des neuen Standards IDW ES 16, der die Pflichten zur Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG konkretisiert.

Dieser Beitrag befasst sich mit der praktischen Anwendung und den aktuellen Neuerungen, die laut StaRUG und IDW ES 16 in Zukunft bewältigt werden müssen.

Warum das StaRUG?

Das StaRUG wurde als Antwort auf die EU-Richtlinie 2019/1023 erlassen, die einen präventiven Restrukturierungsrahmen in allen Mitgliedstaaten vorschreibt. Ziel war es, Unternehmen in der Krise und vor Eintritt der Insolvenz eine rechtlich abgesicherte Sanierung zu ermöglichen und damit die Stigmatisierung durch ein Insolvenzverfahren zu vermeiden.

Bis zur Einführung des StaRUG im Jahr 2021 war die außergerichtliche Sanierung in Deutschland ausschließlich informell und konsensbasiert geregelt. Sanierungsvorhaben scheiterten häufig an der Blockade einzelner Gläubiger, da es keine gesetzliche Grundlage für eine verbindliche Lösung ohne deren Zustimmung gab. Das StaRUG schloss diese Lücke und schaffte erstmals einen gesetzlich geregelten Restrukturierungsrahmen, der auch gegen den Willen einzelner Gläubiger durchsetzbar ist.

Was ist das StaRUG?

Das StaRUG ermöglicht es Unternehmen, bereits bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit und damit vor Eintritt einer Insolvenzreife eine Sanierung durchzuführen. Kerninstrument ist der Restrukturierungsplan, der finanzielle Verbindlichkeiten nach Gläubigergruppen ordnet, die über den Plan abstimmen sowie das Moratorium, das Unternehmen für eine begrenzte Zeit vor Vollstreckungsmaßnahmen schützt. Hervorzuheben ist, dass zur Annahme des Restrukturierungsplans eine Zustimmung von 75 Prozent der nach Forderungen bzw. Anteilen bemessenen Stimmrechte innerhalb von jeder Gruppe der betroffenen Parteien (Gläubiger bzw. Gesellschafter) ausreicht. Damit wird die Sanierung planbarer und weniger abhängig von Einzelinteressen.

Evaluation und Ausblick

Vier Jahre nach Einführung des Gesetzes zeigt sich, dass das StaRUG genutzt wird, und die Anzahl der Verfahren deutlich steigt. Zugleich gibt es Kritik. Gläubiger bemängeln Informationsasymmetrien, da Schuldner das Verfahren als Druckmittel einsetzen können. Aktionäre sehen sich häufig benachteiligt. Prominente Fälle wie Varta oder Leoni zeigen, dass Aktien vollständig entwertet werden können, während neue Investoren profitieren.

Auch Fachkreise fordern Anpassungen. Der Gravenbrucher Kreis schlägt unter anderem eine externe Prüfung von Zahlungsunfähigkeitsprognosen und eine klarere Definition der Verfahrensziele vor. Die EU verlangt bis 2026 eine nationale Evaluierung. Deutschland plant eine erste Bewertung bis Ende 2025.

IDW ES 16: Neuer Standard zur Krisenfrüherkennung

Mit dem Entwurf des IDW ES 16 konkretisiert das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) die Pflichten aus § 1 StaRUG. Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Unternehmensträger müssen demnach fortlaufend über die wirtschaftliche Lage wachen, um bestandsgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten. Kern des Standards ist eine vorausschauende Unternehmensplanung mit einem Mindesthorizont von zwölf Monaten, ergänzt durch Soll-Ist-Vergleiche und eine systematische Risikoanalyse, z.B. mit Hilfe von Kennzahlen.

Die Krisenfrüherkennung umfasst organisatorische Prozesse zur Identifikation, Bewertung und Steuerung von Risiken sowie eine klare Aufgabenverteilung und Risikokommunikation. In Krisensituationen sind quantitative Bewertungen und Szenarioanalysen erforderlich. Werden fortbestandsgefährdende Entwicklungen erkannt, folgt ein Krisenmanagement, das sich an den Grundsätzen des IDW S 6 orientiert. Für kleinere Unternehmen gelten vereinfachte Anforderungen, doch eine angemessene Finanzplanung ist auch für diese verpflichtend.

Der Standard schafft damit einen praxisnahen Rahmen, um Risiken frühzeitig zu adressieren und negativen Entwicklungen zeitnah entgegenzutreten.

Fazit

Das StaRUG und auch der IDW ES 16 markieren einen weiteren Schritt hin zu einer präventiven Sanierungskultur in Deutschland. Unternehmen sind gefordert, ihre internen Prozesse zur Risikoerkennung zu professionalisieren. Zugleich eröffnen sich neue Chancen, denn wer frühzeitig handelt, kann Krisen vermeiden und seine Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig sichern.

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Über den Autor:

Dr. Fabian Meißner, LL.M.

© Deloitte

Dr. Fabian Meißner LL.M. ist Director im Bereich Restructuring, Turnaround & Cost Transformation bei Deloitte. Er weist mehr als zehn Jahre Erfahrung bei der Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen auf. Seine Kernkompetenz liegt in der Erstellung von Sanierungskonzepten und Optionsanalysen. Zudem hat er zahlreiche Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen, u.a. Start-ups, während ihrer Restrukturierung, auch in Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren, begleitet. Darüber hinaus hat er umfangreichere Erfahrungen bei der Veräußerung von Unternehmen in Krisensituationen (Distressed M&A).

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