Deutsche mittelständische Unternehmen können 2026 Investitionen in IT, Software und digitale Infrastruktur nahezu vollständig steuerlich absetzen.
Möglich wird dies durch die Kombination aus Investitionsabzugsbetrag und erhöhter Sonderabschreibung, die bereits mit der Steuererklärung 2025 vorbereitet werden kann. Grundlage sind das seit Jahresbeginn geltende Steuerfortentwicklungsgesetz sowie bestehende Abschreibungsregeln, die den digitalen Umbau in Deutschland gezielt fördern sollen. Unternehmen können bis zu 50 Prozent der geplanten Anschaffungskosten vorab steuermindernd geltend machen und nach der Investition weitere 40 Prozent als Sonderabschreibung nutzen, sodass digitale Wirtschaftsgüter wie Hardware, Server oder Software oft innerhalb kurzer Zeit vollständig abgeschrieben werden können. Steuerexperten sehen vor allem im ersten Quartal 2026 ein begrenztes Zeitfenster für umfangreiche Digitalisierungsprojekte, gleichzeitig sind jedoch strenge Gewinn-, Nutzungs- und Fristvorgaben einzuhalten.
