Auch vor börsennotierten Gesellschaften machen die Herausforderungen der abgeschwächten Wirtschaftslage nicht halt. Eine hinter den Planungen zurückbleibende Geschäftsentwicklung oder ein hoher (Re-)Finanzierungsbedarf, etwa bei anstehender Rückzahlung einer Anleihe oder Akquisitionsfinanzierung, können dazu führen, dass Unternehmen in eine Krise geraten, in der sie eine Eigenkapitalzufuhr benötigen. Der klassische Weg hierzu ist für börsennotierte Unternehmen die Kapitalerhöhung. Ungeachtet dessen erleben wir es immer wieder, dass gerade bei kriselnden Unternehmen viele Unsicherheiten bestehen, wie Barkapitalerhöhungen eingesetzt und strukturiert werden können. Unser Beitrag soll dazu beitragen, diesen Nebel zu lichten und einen Überblick über die wesentlichen rechtlichen Eckpunkte der Kapitalmarktfinanzierung durch Kapitalerhöhungen in der finanziellen Krise geben. Ein Gastbeitrag von Stephan Schulz und Jan Hoffmann Linhard.
Bei der Planung einer Barkapitalerhöhung stehen drei Fragen im Mittelpunkt: Wieviel Geld kann eingeworben werden (Emissionsvolumen)? Wie lange dauert es, bis die Mittel fließen (Zeitplan)? Wie kann ich sicherstellen, dass die Mittel kommen (Transaktionssicherheit)?
