Home KMU-NewsZölle für rechtswidrig erklärt – beginnt jetzt die Rückzahlungswelle?

Zölle für rechtswidrig erklärt – beginnt jetzt die Rückzahlungswelle?

von Lieselotte Hasselhoff

Der Oberste Gerichtshof der USA hat entschieden, dass Donald Trump seine weitreichenden Länderzölle nicht auf Grundlage des „International Emergency Economic Powers Act“ (IEEPA) von 1977 verhängen durfte. Damit sind die im April 2025 eingeführten Zölle gegen einzelne Staaten und Wirtschaftsräume wie die Europäische Union rechtlich hinfällig.

Im Mittelpunkt steht nun die Frage möglicher Rückerstattungen: Unternehmen, die auf Basis der gekippten Regelungen Zölle gezahlt haben, könnten Anspruch auf Rückzahlung haben, insbesondere auch deutsche Mittelständler. Noch ist jedoch unklar, ob diese automatisch erfolgt oder ob Betriebe ihre Ansprüche einzeln geltend machen müssen. Experten gehen davon aus, dass entsprechende Verfahren langwierig sein könnten und gegebenenfalls juristische Schritte erfordern. Für viele Firmen geht es dabei um erhebliche Summen, etwa 150 Milliarden Dollar sollen die USA illegal eingezogen haben. Trump reagierte unmittelbar auf die Entscheidung und kündigte einen neuen, weltweiten Basiszoll von 15 Prozent auf Importe in die Vereinigten Staaten an. Damit drohen Unternehmen trotzdem weiterhin zusätzliche Handelsbarrieren und neue finanzielle Belastungen.

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