Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf zusätzliche Abschwächungen des geplanten Lieferkettengesetzes verständigt.
Laut dem am Montagabend beschlossenen Verhandlungskompromiss sollen die Regeln künftig nur noch für Unternehmen mit mindestens 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von 1,5 Milliarden Euro gelten. Ursprünglich lag die Grenze bei 1.000 Mitarbeitern. Zudem ist geplant, dass die Verantwortung der Unternehmen nur noch auf direkte Zulieferer beschränkt werden soll, bislang waren auch indirekte Zulieferer einbezogen. Das Gesetz, das eigentlich ab Juli 2027 in Kraft treten sollte, wird nun voraussichtlich erst ab dem Juli 2028 gelten. Ziel der Änderungen ist es, die wirtschaftliche Belastung für Unternehmen zu verringern. Kritiker warnen jedoch vor einer deutlichen Entschärfung der ursprünglich geplanten Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Die neue Fassung des Gesetzes soll nun in die abschließenden Verhandlungen mit dem EU-Parlament gehen.