Home KMU-NewsMitarbeiterbeteiligung stärkt Bindung und Eigenkapital

Mitarbeiterbeteiligung stärkt Bindung und Eigenkapital

von Philipp Rose

Mitarbeiterbeteiligungen können Fachkräfte binden und zugleich das Eigenkapital mittelständischer Unternehmen erhöhen. Seit 2024 bleiben pro Jahr 2.000 Euro des geldwerten Vorteils steuerfrei, 2018 lag der Freibetrag noch bei 360 Euro.

Trotz dieser Förderung bleibt die Beteiligung von Beschäftigten im Mittelstand eine Seltenheit. Laut der Rutgers School of Management and Labor Relations steigt die Produktivität nach der Einführung eines Mitarbeiteraktienprogramms um 5,6 bis 6,7 Prozent. Zugleich kann ein Unternehmen die Einlagen je nach Modell als zusätzliches Eigenkapital nutzen und gewinnt so Spielraum für Investitionen. Welches Modell passt, hängt vom Ziel und vom Kreis der Begünstigten ab. In GmbHs und KGs sind Gesellschaftsanteile möglich, doch Übertragung und Verpflichtung müssen bei GmbHs notariell beurkundet werden. Stille Beteiligungen und Genussrechte vermeiden diesen Aufwand. Die Steuerfreiheit erhalten Unternehmen allerdings nur, wenn sie die gesamte Belegschaft beteiligen. Genussrechte und stille Beteiligungen gelten bei einer Insolvenz in der Regel als nachrangig, sodass Beschäftigte ihr Geld ebenso verlieren können wie ihren Job.

Wie das Handelsblatt berichtet, bindet der Messebauer Holtmann die Einlagen seiner Beschäftigten mindestens fünf Jahre in einer eigenen Beteiligungsgesellschaft. 2025 zahlte das Unternehmen 13 Prozent Zinsen, zuvor neun Prozent. Beim Bauunternehmen Matthäi nimmt inzwischen mehr als 40 Prozent der Belegschaft teil. Für Mittelständler bedeutet das, dass Experten Modell und Steuerfolgen vorab prüfen sollten.

You may also like

Hinterlassen Sie einen Kommentar