Seit dem 18. März 2026 gilt eine neue Omnibus-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die insbesondere den Mittelstand deutlich entlasten soll.
Im Mittelpunkt der Reform steht der Abbau bürokratischer Hürden für kleine und mittlere Unternehmen. So werden bestehende Berichtspflichten im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vereinfacht, Schwellenwerte angehoben und Fristen verlängert. Viele kleinere Unternehmen sind dadurch künftig ganz oder teilweise von den umfangreichen Anforderungen befreit, trotzdem wollen diese ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung beibehalten oder sogar ausweiten, da sie unter anderem Vorteile in der Finanzierung mit sich bringen. Die Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU gilt für alle Mitgliedstaaten und muss nun in nationales Recht umgesetzt werden.
