Das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) soll noch vor dem Jahresende verabschiedet werden. Viele der darin enthaltenen Maßnahmen dürften dem Mittelstand nutzen, etwa ein vereinfachter Zugang zum Kapitalmarkt oder eine Kapitalerhöhung aus Barmitteln. Kapitalerhöhungen aus Sacheinlage allerdings haben im ZuFinG das Nachsehen – und werden künftig so gut wie unmöglich. Ein Gastbeitrag von Laurenz Wieneke.
Noch in diesem Jahr soll das Zukunftsfinanzierungsgesetz durch das parlamentarische Verfahren laufen. Mit diesem Gesetz will die Bundesregierung den deutschen Finanzplatz stärken und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Start-ups, Wachstumsunternehmen und KMU verbessern. Einige der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Erleichterung der Kapitalbeschaffung börsennotierter Wachstumsunternehmen sind ohne Einschränkung zu begrüßen. So soll der Umfang für eine bezugs- und damit auch prospektfreie Barkapitalerhöhung nahe am Börsenkurs von 10 auf 20 Prozent erhöht werden. Auch die Sachkapitalerhöhung sollte erleichtert werden. Dieses Ziel wird allerdings aus der Sicht der Praxis vollständig verfehlt. Mehr noch: Die ordentliche Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage ist als Wachstumsinstrument dann endgültig tot.
