Durch eine Änderung im Standortförderungsgesetz werden Anleiheemissionen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland deutlich erleichtert.
Der Bundestag hat den entsprechenden Gesetzentwurf am 19. Dezember 2025 beschlossen, die Zustimmung des Bundesrats wird für Ende Januar 2026 erwartet. Kern der Reform ist die Streichung von § 6 des Wertpapierprospektgesetzes, der für prospektfreie Wertpapieremissionen sogenannte Einzelanlagen durch nicht qualifizierte Anleger regelt und Obergrenzen für diese Investments festlegt. Je nach Höhe des Investments mussten Anleger sogar Auskunft über ihre Einkommenssituation geben, bevor sie investieren durften. Diese Anlageschwellen sollen ebenso entfallen wie die verpflichtende Vermittlung über Wertpapierdienstleister und -vermittler. Durch die Streichung von § 6 WpPG erreichen prospektfreie Wertpapierangebote künftig ein breiteres Publikum, dass auch alle Privatanleger mit kleinerem Budget einschließt. Zusammen mit der Erhöhung des Schwellenwerts für prospektfreie Emissionen von bislang acht auf nun unter zwölf Millionen Euro durch den EU Listing Act werden kleinere Wertpapieremissionen für KMU deutlich attraktiver. Anstelle eines hundertseitigen Wertpapierprospekts genügt für diese Emissionen ein dreiseitiges Informationsblatt, dass über Chancen und Risiken aufklärt. Laut Ingo Wegerich, Präsident des Interessenverbands Kapitalmarkt KMU, dürfte die Deregulierung eine große Welle neuer KMU-Anleihen auslösen, da Unternehmen künftig schneller, kostengünstiger und mit geringerem bürokratischem Aufwand Kapital am Markt aufnehmen können.
