Das Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnlVerG) soll den Anlegerschutz bei Vermögensanlagen stärken. Doch für KMUs bringt es Probleme mit sich.
Der Interessenverband Kapitalmarkt KMU bemängelt, dass das AnlVerG die Kapitalmarktfinanzierung für kleine und mittelständische Betriebe deutlich verkompliziert. Konkret geht es dabei um eine Änderung von § 4 Abs. 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG). Diese berechtigt die BaFin bereits bei Anhaltspunkten für Anlegerschutzbedenken das Gestattungsverfahren für Wertpapierinformationsblätter (WIB) bis zu einem Jahr lang auszusetzen. Da die Begriffe „Anhaltspunkt“ und „Anlegerschutzbedenken“ jedoch nicht eindeutig definiert sind, führe das zu Unsicherheiten in der Praxis, berichtet der BondGuide.
Auch wenn der Verband die grundsätzliche Idee des Anlegerschutzes begrüßt, sieht er die Unternehmensfinanzierung für KMUs durch das Gesetz deutlich erschwert und fordert daher die Streichung des Paragraphen.