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Comfort Letter als Instrument der Vertrauensbildung im Wirtschaftsverkehr

von Lieselotte Hasselhoff
Comfort Letter sind eine wichtige vertrauensbildende Maßnahme beim IPO

Ohne Comfort Letter ist eine Kapitalmarkttransaktion meist nicht möglich. Dieses Schreiben des Wirtschaftsprüfers gilt als wichtigster Bestandteil der Due Diligence und ist inzwischen für Emissionsbanken international unverzichtbar geworden. Doch nicht immer darf der Abschlussprüfer einen Comfort Letter erstellen, was die gesamte Kapitalmarkttransaktion gefährdet. Aber es gibt eine Lösung.

Die Finanzierung über die Kapitalmärkte erfordert in der Regel die Erstellung eines Wertpapierprospekts, der sämtliche für die Anlageentscheidung relevanten Informationen über den Emittenten sowie die angebotenen Wertpapiere enthält. In Deutschland setzt ein öffentliches Angebot von Wertpapieren oder deren Zulassung zum Handel an einem regulierten Markt einen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligten Wertpapierprospekt voraus. Selbst bei nicht registrierungspflichtigen Privatplatzierungen an institutionelle Investoren wird üblicherweise ein dem Prospekt vergleichbares Angebotsdokument erstellt, das als Offering Memorandum oder Offering Circular bezeichnet wird.

In Deutschland haften neben dem Emittenten auch die begleitenden Emissionsbanken gesamtschuldnerisch für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Prospekts. Daher führen die Emissionsbanken eine Due-Diligence-Prüfung in Bezug auf die prospektrelevanten Sachverhalte durch. Dabei greifen sie unter anderem auf die Expertise des Wirtschaftsprüfers des Emittenten zurück und fordern einen sog. Comfort Letter an.

Comfort Letter: Die zentralen Finanzdaten für Börsengang und Anleihe-Emission

Ein Comfort Letter ist ein Schreiben des Wirtschaftsprüfers, das vor einer Kapitalmarkttransaktion – also etwa einem Börsengang oder einer Anleihe-Emission – an die begleitenden Banken gerichtet wird. Darin fasst der Wirtschaftsprüfer jene Ergebnisse gesondert vereinbarter Untersuchungshandlungen zu bestimmten Finanzangaben zusammen, die Eingang in einen Prospekt finden. Zudem bestätigt er bestimmte Finanzdaten und macht Angaben zur Entwicklung der Geschäftszahlen seit dem letzten geprüften Abschluss. Dieses Dokument gilt als wichtiger Bestandteil der sogenannten Due Diligence der Banken, also ihrer Sorgfaltsprüfung, und ist in Deutschland wie international faktisch unverzichtbar geworden. Ohne Comfort Letter ist eine Kapitalmarkttransaktion meist nicht möglich.

Aufgrund seiner detaillierten Kenntnisse über den Emittenten ist der jeweilige Abschlussprüfer naturgemäß der erste Ansprechpartner für die Erstellung des Comfort Letters. Zu beachten ist jedoch, dass er nicht in jedem Fall auch tatsächlich tätig werden kann. Nach der EU-Prüferverordnung (EU-APrVO) wird die Ausstellung eines Comfort Letters nicht als Abschlussprüfungsleistung, sondern als Nicht-Prüfungsleistung gewertet. Für solche Nebenleistungen gilt bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (sogenannten PIEs, z.B. börsennotierten Gesellschaften) eine Honorarobergrenze („Fee Cap“) von 70% des Durchschnittshonorars der letzten drei Jahre für die eigentliche Abschlussprüfung. Wird diese Grenze erreicht, darf der Abschlussprüfer keine weiteren Nicht-Prüfungsleistungen – also auch keinen Comfort Letter – erbringen.

Wer übernimmt den Comfort Letter, wenn der Abschlussprüfer nicht darf?

Bis 2021 bestand die Möglichkeit, diese Grenze auf Antrag zeitweise zu erhöhen. Doch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG), das als Reaktion auf Bilanzskandale wie Wirecard eingeführt wurde, hat diese Ausnahmeregelung abgeschafft. Seither darf der Prüfer den Fee Cap nicht mehr überschreiten. Das führt dazu, dass Abschlussprüfer vieler PIEs trotz praktischer Notwendigkeit keine Comfort Letters mehr ausstellen dürfen. Für die betroffenen Unternehmen bedeutet das ein erhebliches Problem: Ohne Comfort Letter riskieren sie Verzögerungen, höhere Kosten oder gar das Scheitern von Kapitalmarktvorhaben. Gerade für mittelständische und börsennotierte Unternehmen könnte das negative Folgen haben, weil sie auf externe Finanzierung angewiesen sind. Dies widerspricht dem Ziel der EU-Kommission und auch den Plänen der Bundesregierung, Kapitalmarktfinanzierungen zu erleichtern.

Eine gute Alternative könnte aber die Beauftragung eines anderen Wirtschaftsprüfers, also nicht des Abschlussprüfers selbst, für die Erstellung eines Comfort Letters darstellen. Das ist zwar in der Praxis nicht immer unproblematisch: Die Banken bevorzugen den Abschlussprüfer, weil dieser die Firma und ihre internen Kontrollen bereits kennt. Ein externer Prüfer muss sich dieses Wissen erst aneignen, was mehr Zeit und Kosten verursacht und Transaktionen verzögern kann. Die Einbeziehung eines anderen Wirtschaftsprüfers kann aber letztlich zum Gelingen der Kapitalmarkttransaktion beitragen, wenn der Abschlussprüfer aufgrund der beschriebenen Restriktionen nicht zur Verfügung steht.

In der Praxis bewährt

Damit ein Wirtschaftsprüfer, der nicht der Abschlussprüfer der Emittentin ist, anstelle des Abschlussprüfers den Auftrag eines Unternehmens zur Erteilung eines Comfort Letter durchführen darf, hat er sich dem Abschlussprüfer vergleichbare Kenntnisse zu verschaffen. Das IDW hat mit dem Hinweis IDW PH 9.910.2 erläutert, wie ein Nicht-Abschlussprüfer dabei vorgehen kann. Er müsste zum Beispiel die Monatsberichte durchsehen, Gespräche mit Verantwortlichen führen und formale Zahlenabgleiche durchführen. Das Vorgehen ist zwar mit einem gewissen Aufwand verbunden, hat sich aber durchaus bereits in der Praxis bewährt und kann nicht zuletzt zum Erfolg der Kapitalmarkttransaktion beitragen.

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Über den Autor:

Dr. Mathias Thiere (MSW) zum Comfort Letter

© Mathias Thiere (MSW)

Dr. Mathias Thiere ist Geschäftsführer der MSW GmbH mit Sitz in Berlin. Er verantwortet als COO die Unternehmensbereiche „Wirtschaftsprüfung“ und „Qualität“. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen in der Prüfung und Beratung von kapitalmarktorientierten Gesellschaften.

Die MSW GmbH ist eine international tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die neben den Kernbereichen Jahresabschlussprüfung und Steuerberatung im Markt als Spezialist für Corporate Finance aktiv ist. Insbesondere die Betreuung von nationalen und internationalen, mittelständisch geprägten Unternehmen mit Bezug zum Kapitalmarkt gehören zu den komplexen Aufgabenstellungen.

Über den Kapitalmarktblog:

Hier schreiben die Kapitalmarktexperten der Quirin Privatbank über die deutsche Wirtschaft und alles, was den heimischen Mittelstand bewegt. Das erfahrene Team der Quirin Privatbank hat die Entwicklungen rund um die Mittelstandsfinanzierung immer im Blick und zeigt auf, welche alternativen Finanzierungsformen für KMU interessant sind.

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