Die EU-Kommission arbeitet daran, mit ihrem Vorschlag der Omnibus-Verordnung die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen zu vereinfachen. Ziel dieser neuen Regelung ist es, vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) den bürokratischen Aufwand zu reduzieren.
Die Verordnung fasst mehrere bestehende europäische Regelungen, wie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die EU-Taxonomie Verordnung, zusammen, was zu einer erheblichen Erleichterung für Unternehmen führt. Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro müssen künftig weiter detaillierte Nachhaltigkeitsberichte erstellen. Kleinere Unternehmen, die diese Schwellenwerte nicht überschreiten, sind von der Berichtspflicht ausgenommen, was eine Entlastung im Verwaltungsaufwand von mehr als sechs Milliarden Euro bringen soll. Auch bei der gestaffelten Berichtspflicht hilft die Omnibus-Verordnung nach, indem ihr Inkrafttreten auf 2028 verschoben wurde. Die Vereinfachung soll den Verwaltungsaufwand verringern und gleichzeitig die Transparenz im Bereich der Nachhaltigkeit erhalten, was die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen stärken soll.