Das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssicheren Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) ist am 15. Dezember 2023 in Kraft getreten. Die neuen Regelungen für Kapitalerhöhungsbeschlüsse gelten bereits in der Hauptversammlungssaison 2024. Wie sich die Rechtslage nun ändert, erfahren Sie in diesem Gastbeitrag von Axel Hoppe und Johannes Knop von der Wirtschaftskanzlei Fieldfisher.
Bislang sah das Aktiengesetz einen sogenannten Zehnprozenter vor. Nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG a.F. war ein Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre bei einer Kapitalerhöhung insbesondere dann zulässig, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen zehn Prozent des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Auf diesen erleichterten Bezugsrechtsausschluss hat die Praxis häufig zurückgegriffen, verminderte er doch deutlich das Risiko von Rechtsstreitigkeiten und erhöhte spiegelbildlich die Transaktionssicherheit.
