Für einen Börsengang sind eine Reihe von rechtlich relevanten Dokumenten nötig. Die Disclosure Letters bescheinigen, dass weder die Anwälte des Emittenten noch die Anwälte der Emissionsbanken am Wertpapierprospekt etwas zu beanstanden haben. Worauf zu achten ist.
Neben den von den Banken im Zusammenhang mit einer Wertpapierplatzierung verlangten Opinion Letters wird auch ein sogenannter Disclosure Letter erwartet. Wie bei den Opinion Letters geben bei einer typischen Transaktion die Anwälte sowohl des Emittenten als auch der Banken Disclosure Letters ab.
