Der Versuch, den Kapitalmarktzugang für KMU mit einfacheren Listing Rules zu erleichtern, ist aller Mühen wert. Der Wertpapierprospekt steht hier schon seit Jahren im Fokus, insbesondere seitdem die EU diese Materie zur Schaffung einheitlicher Regelungen in der EU an sich gezogen hat. Wozu dient der Prospekt, wer liest ihn, welche Informationen sollte er enthalten und wie sind die von der EU vorgelegten neuen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der EU-Kapitalmarktunion zu bewerten? Ein Gastbeitrag von Laurenz Wieneke.
Im Dezember des letzten Jahres hat die Europäische Kommission neue Maßnahmen zur Weiterentwicklung der EU-Kapitalmarktunion (CMU) vorgeschlagen. Eine der zentralen Stellschrauben ist erneut, bei welchen Transaktionen und in welchem Umfang die Investoren zuvor mit einem Wertpapierprospekt informiert werden müssen. Ausgangspunkt ist der Befund, dass die Notierung an öffentlichen Märkten für die Unternehmen mit erheblichen Anforderungen verbunden sei.
