Home FinanzierungKünstliche Intelligenz in Unternehmen: Abwarten ist jetzt keine Option

Künstliche Intelligenz in Unternehmen: Abwarten ist jetzt keine Option

von Lieselotte Hasselhoff
AI Act: Die Integration von KI in Unternehmen wird zur Vorstandsaufgabe

Künstliche Intelligenz hat in börsennotierten Unternehmen eine neue Qualität erreicht: Sie revolutioniert operative Prozesse, beeinflusst Kapitalmarktkommunikation und Hauptversammlungen – und unterstützt zunehmend auch strategische Entscheidungen. Mit dem Inkrafttreten der europäischen KI-Verordnung (AI Act) ist klar: KI ist kein reines Innovations- oder Effizienzthema, sondern Teil der Legalitäts-, Organisations- und Überwachungspflichten des Vorstands. 

I. Der AI Act macht KI zur Vorstandsaufgabe

Der AI Act folgt einem risiko- und rollenbasierten Ansatz. Je nach Risikoklasse gelten umfangreiche Pflichten zu Dokumentation, menschlicher Aufsicht, Risikomanagement und Meldewesen. Unternehmen können gleichzeitig Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sein und haben in diesen Rollen verschiedene Pflichten zu beachten. Wenn das Bewusstsein dafür fehlt, kann es zu (teuren) Rechtsverletzungen kommen. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.

Für den Vorstand bedeutet das: Nichtwissen schützt nicht. Wer KI einsetzt, muss wissen, wo, wofür und mit welchem Risiko, und sich darum kümmern, dass Pflichten ermittelt und eingehalten werden. Kernfrage: Haben wir einen vollständigen Überblick über alle KI-Anwendungen im Konzern – inklusive Schatten-IT – und haben wir uns bewusst für deren Anwendung entschieden und können alle uns treffenden Pflichten einhalten?

II. Business Judgement Rule: Schutz nur bei strukturierter Entscheidung

Die Business Judgement Rule bietet dem Vorstand einen Ermessensspielraum – aber nur, wenn Entscheidungen informiert, angemessen vorbereitet sowie abgewogen getroffen und dokumentiert werden. Ein ungesteuerter oder rein operativer KI-Einsatz unterläuft diesen Schutz.

Der Vorstand muss daher:

  • den grundsätzlichen KI-Einsatz strategisch beschließen,
  • klare Leitplanken definieren,
  • ein KI-Risikomanagement etablieren,
  • und die Umsetzung regelmäßig überwachen.

Ohne Governance wird KI schnell zum persönlichen Haftungsrisiko.

III. Technologie braucht KI-Governance

Nicht nur das „beste Modell“ ist entscheidend, sondern auch belastbare Governance-Strukturen:

  • eindeutige Vorstandsverantwortung (z.B. KI/Compliance),
  • klare Richtlinien, Berichts- und Eskalationswege,
  • dokumentierte Risiko- und Klassifizierungsprozesse,
  • dokumentierte Überwachung der Einhaltung von Prozessen
  • Auswahl und Schulung der Mitarbeitenden,
  • konsequenter „Human-in-the-Loop“-Ansatz,
  • passende Vertragsbedingungen für Ein- und Verkauf

Delegieren entlastet den Vorstand nicht, sondern verschiebt die entsprechenden Pflichten hin zu Organisation und Überwachung.

IV. Hauptversammlung: Effizienzgewinne mit klaren Grenzen

KI kann Hauptversammlungen effizienter und strukturierter machen – etwa bei Transkription, Fragenerfassung oder Antwortentwürfen. Das spart Zeit und reduziert operative Fehler. Rechtlich gilt jedoch:
Die Verantwortung für Antworten, Vollständigkeit und Inhalt verbleibt uneingeschränkt beim Vorstand.

Daher gilt grundsätzlich: KI darf unterstützen – nicht ersetzen.

V. Investor Relations: Der Kapitalmarkt hört Maschinen zu

Investoren – insbesondere Privatanleger – nutzen Large Language Models zunehmend als erste Informationsquelle. Equity Stories werden von ChatGPT, Claude und Gemini aus Geschäftsberichten, IR-Websites, Präsentationen und Medieninhalten aggregiert und bewertet. Damit entsteht eine neue Realität: Sichtbarkeit entsteht dort, wo KI die Inhalte findet, versteht und weiterverarbeitet. Für Vorstände und IR-Verantwortliche bedeutet das:
IR ist nicht mehr nur Kommunikation für Menschen, sondern auch für Maschinen.
Themen wie AI Optimization (AIO), maschinenlesbare Berichte und konsistente Narrative werden strategisch relevant – sonst büßen Unternehmen an Kontrolle über ihre Wahrnehmung am Kapitalmarkt ein.

Fazit

KI ist nicht nur Tool und Projekt, sondern auch ein dauerhaftes Governance-Thema auf Vorstandsebene. Wer jetzt klare Strukturen schafft, reduziert Haftungsrisiken, stärkt Vertrauen bei Investoren und nutzt KI dort, wo sie echten Mehrwert liefert. Wer abwartet, überlässt zentrale Entscheidungen Algorithmen – und die Verantwortung bleibt trotzdem.

 

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Zu den Autoren:

 

Dieser Beitrag ist eine Zusammenfassung der drei Vorträge „Künstliche Intelligenz aus rechtlicher Sicht – KI & Aktienrecht“ von (v.l.n.r.) Dr. Lina Böcker und Susanne Kühlthau von Osborne Clarke, „Künstliche Intelligenz und Hauptversammlung“ von Oliver Singer von ACS Solution sowie „KI in der Investor Relations“ von Steffen Pawlitzki von BrainNova gemeinsam mit Frank Ostermair von IR4value.

Diskussion um die Folgen des AI Act für Unternehmen

Eine Aufzeichnung und die Präsentationsunterlagen des Seminars „Die Gesetze des Kapitalmarkts 2026“, veranstaltet von meet2vote, IR4value, ACS Solution und Osborne Clarke unter Mitwirkung zahlreicher weiterer Experten (zum Beispiel Heuking, Krammer Jahn, Noerr, Alliance Advisors, Bayerische Börse, Deutsches Aktieninstitut, Quirin Privatbank und SDK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger) kann hier abgerufen werden: https://ir4value.de/news/unterlagen-praxis-seminar/

 

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Hier schreiben die Kapitalmarktexperten der Quirin Privatbank über die deutsche Wirtschaft und alles, was den heimischen Mittelstand bewegt. Das erfahrene Team der Quirin Privatbank hat die Entwicklungen rund um die Mittelstandsfinanzierung immer im Blick und zeigt auf, welche alternativen Finanzierungsformen für KMU interessant sind.

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