Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die kommende Legislaturperiode sieht eine umfassende Reform der steuerlichen Forschungszulage vor.
Mit der Reform verbunden sind höhere Fördersätze, eine erweiterte Bemessungsgrundlage sowie eine drastische Vereinfachung der Antrags- und Nachweisverfahren. Ziel ist es, Unternehmen aller Größen mehr Planungssicherheit und finanzielle Anreize zu bieten, berichtet Starting-up.de.
Der Koalitionsvertrag betont unmissverständlich (S. 80, Z. 2591–2592): „Bei der steuerlichen Forschungszulage heben wir den Fördersatz und die Bemessungsgrundlage deutlich an und vereinfachen das Verfahren.“ Ziel sei es, dass Wirtschaft und Staat bis 2030 mindestens 3,5 Prozent des BIP in Forschung und Entwicklung investieren.